|
| |||
In Ergänzung unserer vorherigen Mandanteninformation dürfen wir auf die nachfolgenden Entwicklungen hinweisen. In Verbindung mit dem Geldwäschegesetz (GwG) wurde das sog. Transparenzregister eingeführt. Mit diesem sollen vornehmlich undurchsichtige Unternehmnensstrukturen bekämpft und offengelegt werden. Das Transparenzregister geht aber weit darüber hinaus. Jeder Unternehmer sollte deshalb dringend prüfen, ob er meldepflichtig ist. Ein Verstoß kann empfindliche Geldbußen auslösen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich diese Mandanteninformation auf GmbHs und Personenhandelsgesellschaften. Unter den Punkten III. 1. und 2. geben wir konkrete Handlungsempfehlungen. |