Viele Unternehmen haben anlässlich der Corona-Pandemie Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet.
Für den Antrag war/ist es zunächst nur erforderlich, die gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeit bzw. den Bezug von Kurzarbeitergeld zu versichern (glaubhaft zu machen). Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesagentur für Arbeit das Vorliegen der versicherten Voraussetzungen im Nachgang nachprüft und hierzu auch Nachweise verlangt... (weiter siehe PDF-Datei)